Duisburg Essen Uni. INFORMATIk (E-Mail)
Gönderilme zamanı: Pzt Şub 14, 2011 2:29 pm
Arkadaslar bana gelen E-mail bu. simdi ne yapabilirim ?
Vielen Dank fur die Zusendung Ihrer Bewerbung und der beigefugten Unterlagen.
Leider kann Ihre Bewerbung nicht berucksichtigt werden, weil die Zulassungskommission/Prufungsausschuss des zustaendigen Fachbereichs Ihre fachlichen Voraussetzungen als nicht ausreichend beurteilt hat.
Sonstiges/Grund/Ergaenzung: ---Der Informatik-Anteil im vorangegangenen Studium ist zu gering.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid konnen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaeftsstelle beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen (Postfach 100155, 45801 Gelsenkirchen) Klage erheben.
Sollten Sie in diesem Bescheid einen Fehler erkennen, so wenden Sie sich bitte moglichst schnell an Ihre zustaendige Sachbearbeitung (siehe Briefkopf). Dort gibt man Ihnen gern weitere Auskunfte. Wird der Bescheid aufgrund Ihrer Hinweise geaendert oder aufgehoben, ist insoweit eine Klage selbstverstaendlich nicht erforderlich. Die Klagefrist verlaengert sich hierdurch jedoch nicht.
Vielen Dank fur die Zusendung Ihrer Bewerbung und der beigefugten Unterlagen.
Leider kann Ihre Bewerbung nicht berucksichtigt werden, weil die Zulassungskommission/Prufungsausschuss des zustaendigen Fachbereichs Ihre fachlichen Voraussetzungen als nicht ausreichend beurteilt hat.
Sonstiges/Grund/Ergaenzung: ---Der Informatik-Anteil im vorangegangenen Studium ist zu gering.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Bescheid konnen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaeftsstelle beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen (Postfach 100155, 45801 Gelsenkirchen) Klage erheben.
Sollten Sie in diesem Bescheid einen Fehler erkennen, so wenden Sie sich bitte moglichst schnell an Ihre zustaendige Sachbearbeitung (siehe Briefkopf). Dort gibt man Ihnen gern weitere Auskunfte. Wird der Bescheid aufgrund Ihrer Hinweise geaendert oder aufgehoben, ist insoweit eine Klage selbstverstaendlich nicht erforderlich. Die Klagefrist verlaengert sich hierdurch jedoch nicht.