Köln'den garantörlükle ilgili gelen cevap
Gönderilme zamanı: Cum May 07, 2021 1:28 pm
Merhabalar. Garantörlükle ilgili sorduğum sorunun cevabını köln'den kısmen aldım fakat tam olarak ne anlama geliyor bilmiyorum. Sizce verilen cevaba göre bahsettiğim aylık geliri 2000 euro olan bekar kuzenimin bana garantör olmasını sağlayabilir mi? Yazışmalar şöyle;
Ben : Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Was ist das Mindesteinkommen, das von einer alleinstehenden Person verlangt wird, um eine Verpflichtungserklärung zu erhalten, die besagt, dass ich die Studienkosten eines erfolgreichen Studenten im Ausland decken und dem Studenten erlauben werde, ein Visum zu erhalten? Als Beispiel wird eine alleinstehende Person in der Berliner Ausländerbehörde gebeten, ein Gehalt von 2380 Euro anzugeben, um das Dokument zu erhalten. Haben Sie ein solches Kriterium? Oder gibt es stattdessen die Möglichkeit, dass jemand mit einem Gesamteinkommen von 2.000 Euro pro Monat auch eine Verpflichtungserklärung erhalten kann, wenn die Bedingungen erfüllt sind?
Köln yabancılar dairesi: die Pfändungsfreigrenze für eine alleinstehende Person ohne Kinder beträgt monatlich: 1179,-€
zusätzlich eine Pfändungsfreigrenze für einen Studenten monatlich 861,-€
Wie eben erwähnt, kommt es auch auf Ihr monatlichen Ausgaben an.
Ben : Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Was ist das Mindesteinkommen, das von einer alleinstehenden Person verlangt wird, um eine Verpflichtungserklärung zu erhalten, die besagt, dass ich die Studienkosten eines erfolgreichen Studenten im Ausland decken und dem Studenten erlauben werde, ein Visum zu erhalten? Als Beispiel wird eine alleinstehende Person in der Berliner Ausländerbehörde gebeten, ein Gehalt von 2380 Euro anzugeben, um das Dokument zu erhalten. Haben Sie ein solches Kriterium? Oder gibt es stattdessen die Möglichkeit, dass jemand mit einem Gesamteinkommen von 2.000 Euro pro Monat auch eine Verpflichtungserklärung erhalten kann, wenn die Bedingungen erfüllt sind?
Köln yabancılar dairesi: die Pfändungsfreigrenze für eine alleinstehende Person ohne Kinder beträgt monatlich: 1179,-€
zusätzlich eine Pfändungsfreigrenze für einen Studenten monatlich 861,-€
Wie eben erwähnt, kommt es auch auf Ihr monatlichen Ausgaben an.