Ubersteigt die Zahl der Bewerbungen, die die besonderen Zulassungsvoraussetzungen vollstaendig erfullen, die Anzahl der fur
den Masterstudiengang zur Verfugung stehenden Studienplaetze, erfolgt die Auswahl
nach folgenden Kriterien:
1. Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses.
2. Ergebnis der Allgemeinen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulreife.
Fur die Auswahl werden die Ergebnisse zu Kriterium 1 mit 0,6 und die Ergebnisse von Kriterium 2 mit 0,4 gewichtet. Bei
Bewerberinnen und Bewerbern, die keine Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzen, wird Kriterium 1 mit
1,0 gewichtet.
Tam olarak ne diyor arkadaslar burada? Ikinci kriter yoksa , 1. kriter degerlendirilir sadece bu kisimadn eminim diger kisimlardan da emin olmam lazim. tesekkurler
![Gülümseme :)](./images/smilies/icon_e_smile.gif)