Süppp yazdı: ↑Cum Eyl 14, 2018 11:30 am
Hocam hem okulun eğitim sistemini anlatan ve içinde notlarımın bulunduğu dökümanda yazıyor bir de özel olarak okuldan eğitim dili 100% ingilizcedir diye belge almıştım. Hocam telefondan nasıl link ile atılıyor bilmiyorum ama
die Botschaft bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf
Erteilung eines Visums zum Studium nach Abschluss der
ausländerrechtlichen Prüfung nicht entsprochen werden kann.
Die Erteilung des von Ihnen beantragten Visums richtet sich nach $ 16
Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Sie legen eine Zulassung zum
englischsprachigen Studiengang Materials Science (М.А.) der TU
Darmstadt vor.
Gem.
16 Abs. I S. 4 AufenthG wird ein Nachweis hinreichender
Kenntnisse der Ausbildungs sprache verlangt, wenn die Sprachkenntnisse
weder bei der Zulassungsentscheidung geprüft worden sind noch durch
eine studienvorbereitende Ma.3nahme erworben werden sollen. Für die
Zulassung zu dem von Ihnen angestrebten Masterstudiums ist der
Nachweis qualifizierter Englischkenntnisse verlangt. Dies gilt es für o. g.
Studiengang durch Vorlage eines TOEFL-, IELTS- (6,5), UNIcert-III-,
oder CAE-Zertifikates nachzuweisen. Im Rahmen Ihres Visumantrages
konnten Sie weder eine der genannten Zertifikate noch ein von der
Botschaft anerkannten Nachweis über Ihre Englischkenntnisse vorlegen.
Die Erteilungsvoraussetzungen für das von Ihnen beantragte Visum sind
somit nicht erfüllt. Der Antrag muss daher abgelehnt werden.
Die erhobene Bearbeitungsgebühr wird auch im Falle einer Ablehnung
nicht erstattet.