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Verbesserungen im Aufenthaltsrecht !

Studieren in Deutschland
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Staatsmann
Mesajlar: 5027
Kayıt: Sal Eki 07, 2008 10:27 pm

Verbesserungen im Aufenthaltsrecht !

Mesaj gönderen Staatsmann » Sal Oca 07, 2014 3:01 am

DAAD begrußt Verbesserungen im Aufenthaltsrecht

Am 27.04.2012 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europaeischen Union beschlossen. Das Gesetz geht uber die Vorgaben der EU hinaus und eroffnet auslaendischen Studierenden und Wissenschaftlern neue Perspektiven in Deutschland - ein Schritt in Richtung Willkommenskultur, doch es gibt noch mehr zu tun!

Das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie sieht weitreichende Neuerungen im Aufenthaltsrecht vor: So sollen auslaendische Studierende waehrend des Studiums kunftig 120 statt bislang 90 Tage im Jahr jobben durfen, nach dem Abschluss durfen sie 18 statt bislang 12 Monate in Deutschland bleiben, um eine qualifizierte Arbeit zu suchen. Waehrend der Suchphase durfen sie ohne zeitliche Einschraenkung arbeiten. Die Zustimmungspflicht der Bundesagentur fur Arbeit entfaellt. Neu ist auch, dass bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, also ein zeitlich unbefristetes Aufenthaltsrecht, erteilt werden kann.

Fur auslaendische Akademiker soll ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche fur bis zu sechs Monate eingefuhrt werden. Wer als Akademiker oder beruflich Qualifizierter einen Arbeitsvertrag vorlegt und ein Mindestgehalt von etwa 44.800 Euro (bei bestimmten Mangelberufen von knapp 35.000 Euro) nachweist, kann kunftig mit der \'\'Blauen-Karte\'\' fur bis zu vier Jahre in Deutschland arbeiten. Eine Niederlassungserlaubnis konnen Inhaber der \'\'Blauen Karte\'\' schon nach zwei bis drei Jahren erhalten. Auch fur Familienangehorige von auslaendischen Fachkraeften wird es Erleichterungen fur die Arbeitsaufnahme geben, etwa durch die Abschaffung der Zustimmungspflicht durch die Bundesagentur fur Arbeit.

Durch das neue Gesetz eroffnen sich auslaendischen Studierenden und Wissenschaftlern neue Perspektiven. Der Entscheidungsspielraum des Einzelnen, z.B. nach dem Studium fur eine gewisse Zeit oder auch fur immer in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten, wird erweitert. Diese individuelle Entscheidungsfreiheit ist aus Sicht des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) ein wichtiges Merkmal eines weltoffenen und gastfreundlichen Landes. Daher begrußt der DAAD die neuen gesetzlichen Regelungen.

Als weitere Verbesserung sollte die maximale Aufenthaltsdauer von Studierenden wieder auf zehn Jahre fur das Studium einschließlich Studienvorbereitung und funf Jahre fur die Promotion ausgedehnt werden. Seit 2009 sind fur Studium und Promotion zusammen nur noch bis zu zehn Jahre erlaubt. Das ist selbst bei Einhaltung der Regelstudienzeit dann zu knapp, wenn vor dem Fachstudium ein Studienkolleg absolviert werden muss oder die Promotion, wie auch bei den meisten Deutschen, laenger als drei Jahre dauert. Gleichzeitig mussen mehr Anstrengungen gemacht werden, den Studienerfolg der auslaendischen Studierenden in Deutschland zu verbessern.

Kontakt

Nicole Berners
DAAD
Referatsleiterin Grundsatzfragen, Planung, Koordination
Tel.: 0228 - 882-491
E-Mail: berners(at)daad.de

Quelle: DAAD
Redaktion: 02.05.2012 von Dr. Andreas Ratajczak, VDI Technologiezentrum GmbH
Laender: Deutschland, EU, global
Themen: Bildung und Hochschulen, Fachkraefte, Strategie und Rahmenbedingungen


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